Aus- und Weiterbildung
Die Salzburger Wasserversorger sorgen jeden Tag für frisches und sauberes Trinkwasser. Diese Aufgabe ist jedoch auch mit viel Verantwortung verbunden und erfordert viel Know-how. Dazu zählen:
- Die Einhaltung umfassender rechtlicher Vorschriften und Auflagen
- Die Wartung der technisch aufwendigen Anlagen
- Die wirtschaftliche Führung bei einem vertretbaren Wasserzins
Um diese Aufgaben optimal zu erfüllen, bietet der Dachverband der Salzburger Wasserversorger seinen Mitgliedern ein umfangreiches Angebot an Seminaren und Kursen. Das Seminarprogramm umfasst unter anderem die Ausbildung zum Wasserwart, Fortbildungen für Funktionäre einer Wassergenossenschaft sowie zu Wirtschafts- und Finanzfragen.
Wir entwickeln unser Weiterbildungsangebot konsequent weiter. Dabei achten wir stets darauf, aktuelle Themen aufzugreifen und die passenden Experten zu bieten. Die wichtigsten Fakten im Überblick:
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Anmeldung:
Die Anmeldung ist schriftlich per E-Mail, per Fax oder über die Homepage möglich.
Tel. Nr.: +43 (0)662 8042-4497
Fax: +43 (0)662 8042-4199
E-Mail: dachverband-wasser@salzburg.gv.at
Bitte melden Sie sich spätestens bis zum jeweils angegebenen Anmeldeschluss bei uns an. Wir behalten uns vor, Seminare abzusagen, sollte die Teilnehmerzahl zu gering sein.
Sie erhalten von uns schriftlich eine Bestätigung Ihrer Anmeldung sowie einen Zahlschein zugeschickt. Der Seminarbeitrag muss spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn unserem Konto gutgeschrieben sein.
Bankverbindung und Rücktrittsrecht
Unsere Bankverbindung
IBAN: AT56 3400 0583 0441 7432
BIC: RZOOAT2L
Rücktritt
Sie erhalten den bereits einbezahlten Seminarbeitrag zurück. Bitte geben Sie uns schriftlich (ein formloses E-Mail genügt) den Stornierungsgrund sowie die Bankverbindung für die Rücküberweisung bekannt. Voraussetzung für eine Rückerstattung des Seminarbeitrages ist, dass Ihre Stornierung spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt. Danach bzw. bei Nichterscheinen des Teilnehmers wird der gesamte Betrag fällig. Selbstverständlich ist die Nennung eines Ersatzteilnehmers möglich.