Arbeitsbehelfe

Vorgangsweise und Vorlagen wenn Mitglieder einer Wassergenossenschaft nicht ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.

Die Erstellung eines Rückstandsausweis ist Voraussetzung, dass ein Exekutionsverfahren eingeleitet werden kann. 

Der Exekutionsantrag wird beim zuständigen Bezirksgericht (= Gericht, in dessen Sprengel die Exekution vollzogen werden soll) eingebracht.

Sollten weitere Fragen auftauchen, hilft das zuständige Bezirksgericht gerne weiter.