Trinkwasserverordnung (TWV) Fremdüberwachung gem. § 5

Jede Wasserversorgung ist gem. TWV mindestens einmal im Jahr einer Fremdüberwachung (Trinkwasseruntersuchung und Lokalaugenschein) zu unterziehen. Über das Ergebnis ist die Lebensmittelpolizei in Kenntnis zu setzen.

Antrag Reduzierung Info
Allgemeine Information zu Anträgen auf Reduzierung des Untersuchungsumfanges nach § 7 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung.

Antrag Reduzierung
Antrag auf Reduzierung des Untersuchungsumfanges

Antrag Reduzierung Beilagenverzeichnis

Antrag Reduzierung Wasserspendenverzeichnis
Verzeichnis der Wasserspenden und Wasserübernahmen

Größeneinteilungen der Wasserversorgungsanlage in m³ — Wasserverbrauch pro Tag:

  • Bis 10 m³/d Kleinste Wasserversorgungsanlagen
  • 10 bis 100 m³/d Kleine Wasserversorgungsanlagen
  • Ab 100 m³/d Wasserversorgungsanlagen

Ausbildung von Wartungspersonal für Wasserversorgungsanlagen

Gemäß § 5 Abs. 1 Trinkwasserverordnung muss für jede Wasserversorgungsanlage Wartung und Betrieb durch eine geschulte Person gewährleistet sein. Dies wird entweder durch externes Personal mittels Wartungsvertrag mit einer Fachfirma vereinbart oder es werden regelmäßige Arbeiten durch eigenes geschultes Personal durchgeführt. Dies ist für den Betreiber meist die kostengünstigere Alternative. Ausbildung zum Wasserwart bietet der Dachverband Salzburger Wasserversorger an.

Für große Wasserversorgungsanlagen empfehlen wir die Ausbildung zum Wassermeister durch die Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW). Wir beraten Sie gerne zur richtigen Ausbildung für die Betreuung Ihrer Wasserversorgungsanlage.