Landesförderung

Art der Förderung

Das Land deckt den jährlichen Abgang ab, der sich aus den Rückzahlungsverpflichtungen für aufgenommene Darlehen für vom Bund geförderte Baumaßnahmen sowie den Kosten für den Wassermeister/Wasserwart und den Energiekosten für den Betrieb der Anlage ergibt.

Voraussetzung

  • Inanspruchnahme der max. Bundesförderung
  • Eine Förderung ist erst möglich, wenn mit den vom Land vorgegebenen Anschluss- und Benützungsgebühren die Rückzahlungsverpflichtungen nicht abgedeckt werden können

Die Geschäftsstelle berät Sie gerne über die Förderung im Detail sowie über die Finanzierungsmöglichkeiten.