Förderungen

Bundesförderung

Die Förderung für die Errichtung und Sanierung von Wasserversorgungsanlagen erfolgt auf Grundlage des Umweltförderungsgesetz 1993 und den dazu erlassenen Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft. Eine Bundesförderung kann auch ohne eine Inanspruchnahme der Landesförderung gewährt werden.

Landesförderung

Eine Landesförderung kann nur dann gewährt werden wenn eine Bundesförderung für die geplanten Maßnahmen in Anspruch genommen wird und ist als Ergänzungsförderung zur Bundesförderung zu sehen.